Pflegeberatung Background

Ihre Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI –
Kompetent und Kostenlos!

Wir sind Ihr Partner für die Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI – persönlich, kostenlos und flexibel per Videokonferenz oder vor Ort für Ihre optimale Pflege.

Über 2.500 zufriedene Kunden vertrauen auf unsere Pflegeberatung – profitieren auch Sie von unserer Expertise!

Pflichtberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI vor Ort oder per Videokonferenz bequem von Zuhause

Nachweis über den Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

PflegegradPflichtberatungZusätzliche Hinweise
Pflegegrad 12x jährlich Anspruch auf kostenlose PflegeberatungBei Bedarf Unterstützung beim Höherstufungsantrag.
Pflegegrad 2 & 32x jährlich Pflichtberatung erforderlichFlexibel vor Ort oder online per Videokonferenz.
Pflegegrad 4 & 54x jährlich Pflichtberatung erforderlichVideoberatung für Pflichtberatung nach §37.3 möglich

Bemerkung:

Bitte beachten Sie:

Die erste Pflichtberatung nach der Begutachtung muss persönlich vor Ort erfolgen.

Ab der zweiten Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI können Sie unsere komfortable Videokonferenz-Option nutzen

Für Kunden im Raum Frankfurt (+30 km) bieten wir selbstverständlich auch persönliche Besuche an.

→ Jetzt mehr über Pflichtberatungen nach §37.3 SGB XI lesen und erfahren!

Unsere Werte

Kompetenz & Expertise

Unsere qualifizierten Pflegeberater verfügen über jahrelange Erfahrung und fundiertes Fachwissen in der Pflegeberatung nach §37 SGB XI. Wir bleiben stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Pflegestandards.

Mehrsprachigkeit

Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie, nach Wunsch auf Englisch, Türkisch, oder Deutsch.

Vertrauen & Zuverlässigkeit

Über 2.500 zufriedene Kunden vertrauen bereits auf unsere Dienstleistungen. Wir sind pünktlich, zuverlässig und behandeln alle Informationen streng vertraulich. Ihre Zufriedenheit steht bei uns an erster Stelle.

Flexibilität & Individualität

Wir bieten flexible Terminvereinbarungen und sowohl persönliche Besuche als auch komfortable Videokonferenzen an. Jede Beratung wird individuell auf Ihre Bedürfnisse und Lebensumstände zugeschnitten.

Empathie & Menschlichkeit

Wir verstehen, dass Pflegesituationen oft emotional herausfordernd sind. Mit Einfühlungsvermögen und Geduld begleiten wir Sie durch den Beratungsprozess und nehmen uns die Zeit, die Sie benötigen.

Innovation & Digitalisierung

Als einer der ersten Anbieter bieten wir Pflegeberatungen per Videokonferenz an. Wir nutzen moderne Technologien, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten und dabei Zeit und Wege zu sparen.

Unser Portfolio - Unsere
Leistungen in der Pflegeberatung

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen, von der

Pflichtberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI bis hin zur

Unterstützung bei Pflegegeld und Pflegegrad-Anträgen.

Jetzt Leistungen
entdecken
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Pflegerin mit Seniorin im vertrauten Gespräch

Unsere Philosophie

Wer sind wir und wie lautet die Philosophie hinter unserer

Arbeit?

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Häufige Fragen zur Pflichtberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI
und Pflegeberatung

Eine Pflegeberatung ist entscheidend, um die Qualität der Pflege sicherzustellen und das Pflegegeld weiterhin zu erhalten. Ohne regelmäßige Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI kann die Auszahlung des Pflegegeldes ausgesetzt werden. Die Pflegeberatung ist für Versicherte kostenlos und bietet wichtige Unterstützung: • Informationen über passende Pflegeleistungen • Beratung zu finanzieller Unterstützung und organisatorischen Fragen • Hilfe bei der Planung individueller Pflegekonzepte Eine kompetente Pflegeberatung entlastet Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und sorgt für eine optimale Lebensqualität.
Die Pflichtberatung, auch Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI genannt, ist für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, verpflichtend. Sie dient dazu, die pflegerische Versorgung zu Hause zu überprüfen und individuell anzupassen. Dabei achten unabhängige Pflegefachkräfte darauf, dass: • die Pflege den Bedürfnissen entspricht • die Lebensqualität der Pflegebedürftigen verbessert wird • die Pflegepersonen unterstützt und entlastet werden Die Pflichtberatung stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben erfüllt werden und Pflegebedürftige bestmöglich versorgt sind.
Wenn Sie einen zu niedrigen Pflegegrad erhalten haben, können Sie innerhalb von vier Wochen nach dem Bescheid Widerspruch einlegen. Unser Team hilft Ihnen dabei, die Situation zu bewerten und eine erneute Begutachtung zu beantragen, um Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
Ja, wir stehen Ihnen für alle Fragen rund um die Pflegeberatung und Beratungsbesuche zur Verfügung! Unsere Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Gerne übernehmen wir auch die Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuchs bei Ihnen.
Die Häufigkeit der Pflichtberatung hängt von Ihrem Pflegegrad ab: • Pflegegrad 2 & 3: Halbjährlicher Beratungsbesuch • Pflegegrad 4 & 5: Vierteljährlicher Beratungsbesuch Unsere Pflegeberatung Kaya übernimmt die Organisation und erinnert Sie an fällige Termine, damit Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können. Wir garantieren eine individuelle, bedarfsgerechte Beratung.
Vor der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sollten Sie sich mit den 6 Modulen der Pflegebedürftigkeit vertraut machen, da diese die Grundlage für die Berechnung Ihres Pflegegrades bilden. Laden Sie Pflegedienste oder betreuende Personen ein, um Ihre Versorgungssituation klar darzustellen. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen, sich optimal vorzubereiten.
Ja, nach der ersten Beratung vor Ort können alle weiteren Beratungsbesuche bequem per Videokonferenz durchgeführt werden. So sparen Sie Zeit und genießen maximale Flexibilität. Unsere Pflegeberatung Kaya macht den Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI einfach und komfortabel.

Unser Standort

Pflegeberatung KAYA

Seckbacher Landstraße 24

60389 Frankfurt am Main

Germany